Aktuelles

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Derzeit werden meine Leistungen als Psychotherapeut nicht von den Krankenkassen erstattet.

Mit Einführung des Psychotherapeutengesetzes 1999 war es mir nicht mehr möglich, meinen Kassensitz mit dem Lehrauftrag an der Universität sowie mit meiner Tätigkeit in der Geschäftsführung eines Unternehmens zu verbinden. Seit Dezember 2008 sieht der Gesetzgeber die Möglichkeit der Vergabe von "halben Kassensitzen" vor. Ich bemühe mich darum, in diesem Rahmen einen Teil meiner Leistungen von den Krankenkassen bezahlt zu bekommen. Dies wird frühestens zum 01.07.2010 möglich sein, da momentan alle Kassensitze im Kreis Mettmann vergeben sind.

©2009 psychologische & psychotherapeutische Praxis Dipl. Psychologe Paul Rath - Haan bei Düsseldorf
Photographie ©Thomas Ernsing